Sie sind hier: Startseite / Nasswiesen / Handlungsempfehlungen Nasswiesen

Handlungsempfehlungen Nasswiesen

     

    Die Grundwasserstände der vorgestellten Nasswiesen schwanken stark und der Ø Sommergrundwasserstand (SGW) liegt für diese extensive Nutzung partiell zu tief. Hier sollte gebietsspezifisch geprüft werden, ob Maßnahmen für einen Wasserrückhalt umgesetzt werden können. Eine Wertschöpfung findet auf diesen Flächen momentan nicht statt, obwohl sich die Aufwüchse für eine alternative, energetische oder stoffliche, Verwertung eignen. Das selektive Fressverhalten von Weidetieren kann im Rahmen extensiver Beweidung auf Flächen mit entsprechendem Pflanzenbestand (Mischbestand mit Röhrichten) genutzt werden. Dort, wo die Wasserverfügbarkeit nicht ausreicht, stellen sich voraussichtlich wechselfeuchte Bedingungen ein, unter denen sich beispielsweise Feuchtwiesen mit einem hohen Anteil an Rohrglanzgras im Bestand entwickeln können. Rohrglanzgras ist zweischnittig nutzbar und kann sowohl tierisch als auch energetisch verwertet werden.

     

    1. Standortangepasste Nutzung

    • Die Wasserverfügbarkeit im Einzugsgebiet prüfen, ggf. Maßnahmen für einen Wasserrückhalt einleiten (z. B. Staue),
    • Bei ausreichender Wasserverfügbarkeit sollten die Grundwasserstände auf ein Niveau von 0 bis 20 cm unter Flur angehoben werden und nur geringe saisonale Schwankungen zeigen; eine einmalige Nutzung mit konventioneller Grünlandtechnik sollte möglich sein,
    • Bei mangelnder Wasserverfügbarkeit sollten die Grundwasserstände im Sommer nicht unter 60 cm absinken und im Winterhalbjahr so hoch wie möglich gehalten werden,
    • Bisherige Bewirtschaftungsauflagen nach Agrarumweltmaßnahmen bzw. Naturschutzauflagen einhalten.

     

    2. Bewirtschaftung ohne Nutzungsumstellung

    • Ernte bzw. Schnittzeitpunkt müssen in besonderem Maße an die Wasserverhältnisse angepasst werden, um Bodenschädigung zu vermeiden,
    • Regelmäßige Kontrolle der Wasserverhältnisse und der Witterungsbedingungen während des gesamten Ernteprozesses.

     

    3. Nutzungsalternativen

    • Je nach Pflanzenbestand und Vegetationsentwicklung ist eine einmalige Beweidung pro Jahr möglich,
    • Auf Flächen mit wechselfeuchten Bedingungen bzw. Grundwasserschwankungen zwischen 20 bis 60 cm unter Flur während der Vegetationsperiode und nährstoffreichen Verhältnissen kann eine zweischnittige Wiesennutzung (Rohrglanzgraswiesen) etabliert werden,
    • Bei ausreichendem Wasserangebot sollten Nasswiesen erhalten werden; die Pflanzenbestände können energetisch bzw. stofflich verwertet werden.

     

    4. Politische Eingliederung

    • Einstufung von Schilf als förderfähige Kultur im Rahmen der GAP,
    • Förderung von Maßnahmen für einen Wasserrückhalt auf dafür geeigneten Flächen,
    • Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung alternativer Erntetechnik zur Bewirtschaftung nasser Standorte (Nasswiesen),
    • Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung geeigneter Absatzmärkte für die Ernteprodukte alternativer Nutzungsformen,
    • Honorierung der durch diese Nutzung eingesparten CO2-Emissionen aus dem Abbau der organischen Substanz,
    • Verknüpfung politisch gewollter bzw. angeordneter Ziele aus den Sektoren Klimaschutz, Naturschutz, Moorschutz, Gewässerschutz.

     

    Konkrete Informationen zu Nutzungsalternativen auf Niedermooren können auf www.dss-torbos.de abgerufen werden:

    Schulze, P., Schröder, C., Luthardt, V., Zeitz, J. (2014): www.dss-torbos.de - Ein Entscheidungsunterstützungssystem zur torferhaltenden Bewirtschaftung organischer Böden.