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Derzeitiges Management grundwasserbeeinflusster Böden und vorhandene Konflikte

 

Die Bewirtschaftung des Grünlandes auf grundwasserbeeinflussten Böden ist stark abhängig von der Produktionsrichtung des landwirtschaftlichen Betriebes, der Flächenverfügbarkeit und der Förderpolitik der Europäischen Union sowie deren Umsetzung auf Landesebene. Milchproduzierende Unternehmen sind auf qualitativ hochwertiges Futter angewiesen und bewirtschaften die Fläche dementsprechend intensiv. Je nach Grad der Entwässerung werden mittlere Sommergrundwasserstände von bis zu 100 cm unter Flur gemessen, was aus Sicht des Bodenschutzes als negativ zu bewerten ist:

Abb.: Vergleich zwischen typischer Grundwasserdynamik von Intensivgrünland und Nasswiesen während der Vegetationsperiode 2011 (Randow-Welse Bruch)

 

Eine extensive Bewirtschaftung erfordert eine weniger starke Entwässerung, da sie meistens durch Mutterkuhhaltung und/oder einen späteren ersten Schnitt gekennzeichnet ist. Solche Standorte können als Feuchtwiesen und -weiden bezeichnet werden. Sie werden durchschnittlich zwei bis dreimal pro Jahr genutzt und in der Regel nicht mit Stickstoff gedüngt. Die Nasswiesen sind dagegen einschürig und häufig verbleibt die Biomasse aufgrund mangelnder Nutzungsmöglichkeiten als Mulch auf den Flächen.

Eine intensive Bewirtschaftung erfolgt derzeit oft in den Randbereichen der Niederungen, wo Gleye und Anmoore dominieren oder in Niederungsbereichen, welche durch flache Niedermoore gekennzeichnet sind. Die Befahrbarkeit dieser Standorte ist aufgrund des oberflächennah anstehenden mineralischen Untergrundes meist besser und erlaubt eine frühe erste Nutzung und erforderliche Pflegemaßnahmen. Dennoch kann eine einseitige Wasserregulierung – vor allem in großen Niederungen – sowohl die Entwässerung angrenzender Areale bedingen, welche für den Prozess- und Naturschutz eine wichtige Rolle spielen, als auch deren Vernässung zur Folge haben. Generell bestehen zum derzeitigen Zeitpunkt die folgenden grundlegenden Zielkonflikte bezüglich der Nutzung grundwasserbeeinflusster Böden:

  • Die Freisetzung von Kohlenstoff und der damit verbundene Verlust organischer Substanz widersprechen den Anforderungen des Bundesbodenschutzgesetzes nach dem Erhalt des standorttypischen Humusgehaltes (§ 17 BBodSchG).
  • Die Freisetzung von CO2 aus entwässerten und genutzten Gleyen, Anmooren und Mooren widerspricht der nationalen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (Bundesregierung 2008).
  • Die derzeitige Gemeinsame Agrarpolitik der EU erschwert den Anbau nachwachsender Rohstoffe auf feuchten bis nassen Standorten, da diese nicht als förderfähige Kulturen eingestuft sind (z. B. Schilfröhrichte).

 

Literatur

Bundesbodenschutzgesetz (1999): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten. Art. 5 Abs. 30 G vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, 261 f.)

Bundesregierung der BRD (2008): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Beschluss vom 17. Dezember 2008.