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Welche sind die problematischen Schadstoffe?

Im täglichen Sprachgebrauch versteht man unter Schadstoffen in der Umwelt vorhandene Stoffe oder Stoffgemische, die schädlich für Menschen, Tiere, Pflanzen oder andere Organismen sowie ganze Ökosysteme sein können. Dabei kann die Schädigung durch Aufnahme von Organismen oder Eintrag in ein Ökosystem oder seine Biomasse hervorgerufen werden. Als „schädlich“ wird ein Stoff im engeren Sinne wegen seiner Wirkung auf ein Ökosystem definiert (von den Mikroben bis hin zu Pflanze, Tier und Mensch).

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB, Stand 2009) beschreibt im 29. Abschnitt in den Paragraphen 324 bis 330 die möglichen Umweltstraftaten. Danach ist es strafbar, Stoffe in einem Umfang freizusetzen, der geeignet ist

  1. die Gesundheit eines anderen, von Tieren, Pflanzen oder andere Sachen mit bedeutendem Wert zu schädigen oder
  2. nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder in einer sonstigen Weise nachteilig zu verändern.

Vergleiche hierzu: http://de.wikipedia.org/wiki/Schadstoff

 

Bei Überschreitung von Effektkonzentrationen wird die Nutzung bzw. das Leben in der Aue beeinträchtigt. Es gibt eine Vielzahl potentieller Schadstoffe. Als wesentliche seien die folgenden aufgeführt:

• Anorganische Stoffe, vor allem Schwermetalle wie Blei (Pb), Kadmium, (Cd), Quecksilber (Hg), Zink (Zn), Uran (U), und andere, aber auch Arsen (As)

http://www.umweltdatenbank.de/lexikon/schwermetall.htm


• Pestizide,  also Giftstoffe welche in großen Mengen vor allem in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen, u.a. Herbizide und Fungizide

http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBlandwirtsrohstoffe/Pestizide.php


• Persistente organische Stoffe , wie z.B: PCBs, PAKs, DDTs und Dioxine mit vor allem industriellem Ursprung

http://de.wikipedia.org/wiki/Langlebige_organische_Schadstoffe


• Ölverschmutzungen aus Industrie, Landwirtschaft und Haushalten

http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBenergie/Erdoel.php

Detailliert werden hier solche Stoffe betrachtet, für die es aufgrund ihrer Toxizität geregelte oder abgeleitete Sedimentrichtwerte gibt, die durch erhöhte Konzentrationen in bestimmten Gebieten zu einer potenziellen Gefährdung von Bewirtschaftungszielen beitragen können, und für die eine ausreichende Datenbasis existiert, auf deren Grundlage gesicherte Aussagen getroffen oder Unsicherheiten quantifiziert werden können.

Die o.g. Schadstoffe können sowohl in der Luft, im Boden als auch im Wasser vorkommen und das dortige Leben beeinflussen. Der natürliche Gehalt von anorganischen Stoffen im Boden wird teilweise stark von anthropogenen Einflüssen geprägt. Bodenverschlechterungen, verursacht durch Ni und Cr, werden häufig aufgrund der geogenen Belastungen der Böden bestimmt. Die natürlichen Gehalte von As, Cd, Pb, Cu oder Zn in den Oberböden sind dagegen in stärkerem Ausmaß anthropogen beeinflusst.

Außerhalb von Einlagerungen fossiler Brennstoffe, kommen organische Schadstoffe im Boden auf natürlichem Wege äußerst selten vor. Der Großteil organischer Schadstoffe beruht auf anthropogenen Einträgen und ist in größerem Ausmaß seit Beginn des letzten Jahrhunderts, im Rahmen der zunehmenden Industrialisierung, in der Umwelt präsent. Belastungen durch organische Schadstoffe in der Umwelt sind überwiegend sowohl den chemischen als auch physikalischen Eigenschaften emittierter Verbindungen, sowie deren Anwendung als Endprodukte, geschuldet.

Als prioritäre Stoffe für die Ermittlung von Hintergrundwerten in Böden gelten daher folgende sowohl anorganische Stoffe wie Arsen, Cadmium und Quecksilber, als auch organische Stoffe wie Dioxine und Furane. Eine ausführliche Darstellung der Liste der prioritären Stoffe ist unter dem folgenden Link zu finden:

http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/prioritaer.pdf.

Hierbei werden Stoffe oder Stroffgruppen betrachtet, welche aus diffusen Quellen stammen, eine Relevanz hinsichtlich ihres Wirkungspfades aufweisen (bspw. aus dem Boden über das Grundwasser in die Nahrungskette gelangen) oder aber in bestimmten, meist hohen Konzentrationen toxisch wirken können. Weiterhin müssen diese Stoffe mit dem aktuellen Stand der Technik analytisch und chemisch präzise bestimmt werden können. Dies ist insbesondere bei der Bewirtschaftung altlastenverdächtiger Flächen von Bedeutung.

Aktuelle, umfassende und verlässliche Informationen über umweltrelevante Eigenschaften von chemischen Stoffen und Zubereitungen sind für alle Bereiche des Umweltschutzes und zur Gefahrenabwehr von großer Bedeutung. Um solche Informationen einheitlich verfügbar zu machen, wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und den Umweltministerien der Länder auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1994 der gemeinsame zentrale Stoffdatenpool 'GSBL' betrieben. Die Gefahrenstoffdatenbank des Bundes und der Länder ist unter folgendem Link zu finden:

www.gsbl.de

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen:

Hierfür ist die "Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung" (BBodSchV) im Besonderen für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen von großer Relevanz,

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbodschv/gesamt.pdf

sowie die "Futtermittelverordnung" (FuttMV)

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/futtmv_1981/gesamt.pdf

und die "Lebensmittelverordnung" (Verordnung (EG) Nr. 178/2002)

http://www.darmstadt.ihk.de/servicemarken/branchen/Tourismus_in_Suedhessen/Tourismuswirtschaft/Gastgewerbe_in_Suedhessen/downloads/europaeische_lebensmittel_verordnung/

 

Die nachfolgende Tabelle vermittelt einen Überblick über Grenzwerte anorganischer Stoffe im Boden gemäß der BBodSchV sowie der Futtermittel- und Lebensmittelverordnung. 

Tab. 1: Nationale und internationale Grenzwerte für diverse Schwermetalle und Arsen in mg/Kg TM (Stand 2009)

Prüfwert





 
As
[mg/kg TM]
Cd
[mg/kg TM]
Pb
[mg/kg TM]
Cu
[mg/kg TM]
Hg
[mg/kg TM]
Zn
[mg/ kg TM]
Grundlage

Wachstumsbeeinträchtigung
Pflanze


Grünland

0,4

 

50

-

 

20

-

 

1.200

1

 

1.300

-

 

2

2

 

-

 BBodSchV
Vorsorgewerte As Cd Pb Cu Hg Zn

Bodenart Ton


Bodenart
Lehm/ Schluff


Bodenart Sand

-

 

-

 

-

1,5


1


0,4

100


70


40

60


40


20

1


0,5


0,1

200


150


60

Grenzwerte As Cd Pb Cu Hg Zn Grundlage

Einzelfuttermittel


Geringster
erlaubter Gehalt


Höchster erlaubter
Gehalt

2


2


40

1


0,05


2

10

 

5

 

30

-

 

-

 

-

0,1

 

0,1

 

0,5

-

 

-

 

-

Futtermittel-

verordnung

Grenzwert As Cd Pb Cu Hg Zn Grundlage

Fleisch
Obst
Getreide
Fette/ Öle
Kohl, Blattgemüse,
Pilze


Fisch

-

-

-

-

-

-

0,1
0,05
0,1
-
0,2
 

0,05 - 1,0

0,1
0,1
0,2
0,1
0,3


0,2 - 0,4

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

0,5-1,0

-

-

-

-

-

-

Lebensmittel-

verordnung

 

Weitere bedeutende Gesetzmäßigkeiten auf diesem Gebiet sind die EG-Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Hochwasserrahmenrichtlinie und die Düngemittelverordnung.

Die "EG-Wasserrahmenrichtlinie" (EG-WRRL) - Die EG-WRRL ist unter folgenden Link nachzulesen:

http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/wasserrichtlinie.pdf.

 

Die "EU-Hochwasserrahmenrichtlinie"  -  Nähere Ausfühungen zu dieser Richtlinie sind hier zu finden:

http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/hwrm_rl.pdf.

 

Die "Düngemittelverordnung" (DüMV) - ist unter folgenden Link zu finden:

www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/duemv2003.pdf

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